Amtliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin für die Gemeinde Witzeeze

|   Gemeinde Witzeeze

Es wird hiermit gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes i.V.m. § 67 Gemeinde- und Kreiswahlordnung festgestellt, dass für den gewählten Gemeindevertreter Jörn Wieckhorst (FWW), Herr Jan Hofmann nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Witzeeze gemäß § 38 GKWG Einspruch einlegen und gegen die Feststellung der Vertretung Klage nach § 40 GKWG erheben. Die neue Vertreterin bleibt im Amt, bis über den Einspruch oder die Klage unanfechtbar entschieden ist.

 

Büchen, den 25.01.2024

 

Amt Büchen

Die Amtsdirektorin

als Gemeindewahlleiterin