Wasser & Abwasser
Wasserversorgung im Amt Büchen
Das Wasserwerk der Gemeinde Büchen versorgt die Gemeinden Bröthen, Fitzen, Güster, Klein Pampau, Müssen, Roseburg, Schulendorf, Siebeneichen, Witzeeze und Büchen mit Trinkwasser. Die Gemeinden Besenthal, Gudow, Langenlehsten und Tramm werden vom Wasserwerk der Vereinigten Stadtwerke in Mölln mit Wasser versorgt.
Unser Wasserwerk erreichen Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr unter:
Wasserwerk
Am Wasserwerk
21514 Büchen
Telefon: 0 41 55 81 15 11
Fax: 0 41 55 81 15 12
E-Mail: wasserwerk@gemeinde-buechen.de
Im Störungsfall erreichen Sie uns unter 01 75 18 64 12 3.
- Werkausgangsprobe vom 15.09.2016
- Werkausgangsprobe vom 27.03.2017
- Werkausgangsprobe vom 07.09.2017
- Werkausgangsprobe vom 06.03.2018
- Werkausgangsprobe vom 04.09.2018
- Werkausgangsprobe vom 07.03.2019
- Werkausgangsprobe vom 12.09.2019
- Werkausgangsprobe vom 03.03.2020
- Werkausgangsprobe vom 10.09.2020
- Werkausgangsprobe vom 11.03.2021
- Werkausgangsprobe vom 01.09.2021
- Werkausgangsprobe vom 14.03.2022
- Werkausgangsprobe vom 16.09.2022
Abwasserbeseitigung im Amt Büchen
Das Klärwerk der Gemeinde Büchen bereitet das Schmutzwasser der Gemeinden Bröthen, Büchen, Fitzen, Müssen, Roseburg, Schulendorf, Siebeneichen und Witzeeze auf.
Sie erreichen die Mitarbeiter des Klärwerkes von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr unter:
Klärwerk
Hafenstraße
21514 Büchen
Telefon: 0 41 55-45 55
Fax: 0 41 55-81 15 27
Mobil: 01 75 1 86 41 25
E-Mail: klaerwerk@gemeinde-buechen.de
Im Störungsfall erreichen Sie uns unter 0175 186 4125.
Zählerablesung
Die Gemeinde und das Amt Büchen informieren die Bürgerinnen und Bürger über die Ablesung der Wasserzählerstände 2022: Für die jährliche Abrechnung des Frisch- und Abwasserverbrauches benötigen wir den Stand Ihrer Wasserzähler. Ab Ende November erhalten Sie für jeden Zähler eine Ablesekarte. Alle Informationen zur Ablesung finden Sie dann auf der Karte. Wir bitten um Ihre Rückmeldung bis zum 03.01.2023. Sollte uns bis zum oben genannten Termin kein Zählerstand vorliegen, wird die Abrechnung gemäß den gesetzlichen Vorschriften durch Schätzung des Verbrauches erstellt.
Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Unterstützung!
Ganz einfach das Ableseergebnis hier online übermitteln!