Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste

|   Amt Büchen

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinden des Amtes Büchen für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten der Amtsgerichte Schwarzenbek und Ratzeburg sowie den Strafkammern des Landgerichts Lübeck

Die Gemeindevertretungen Bröthen, Büchen, Fitzen, Gudow, Güster, Klein Pampau, Müssen, Roseburg, Schulendorf, Siebeneichen, Tramm, Witzeeze sowie die Gemeindeversammlung Göttin haben ihren Sitzungen die Beschlüsse über die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Lübeck und das Amtsgerichte Schwarzenbek und Ratzeburg gefasst.

 

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

01.08.2023 bis zum 08.08.2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:

Bürgerhaus Büchen, Amtsplatz 1, Zimmer E.13, 21514 Büchen

 

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll beim Amt Büchen, Amtsplatz 1, 21514 Büchen Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

 

Büchen, 14.07.2023

Amt Büchen
Der Amtsvorsteher

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