Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) der Gemeinde Güster für das Gebiet: „Nordwestlich der Göttiner Straße im Anschluss an die vorhandene Bebauung Göttiner Straße 2, südwestlich des Elbe-Lübeck-Kanals“
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB