Amtliche Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Güster

|   Amt Büchen

Die Gemeinde Güster hat in ihrer Sitzung vom 29.09.2022 die 1. Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung beschlossen. Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

Die Satzung kann im Internet unter www.amt-buechen.eu sowie in der Amtsverwaltung eingesehen werden.

Amt Büchen - Der Amtsvorsteher - gez. Voß

Zur Artikel-Übersicht