Die Gemeinde Güster hat in ihrer Sitzung vom 29.09.2022 die 1. Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung beschlossen. Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
Die Satzung kann im Internet unter www.amt-buechen.eu sowie in der Amtsverwaltung eingesehen werden.
Amt Büchen - Der Amtsvorsteher - gez. Voß