Amtliche Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Gudow

|   Amt Büchen

Die Gemeinde Gudow hat in ihrer Sitzung vom 24.04.2023 die 4. Änderung der Entschädigungssatzung beschlossen. Die Gerätewartin oder der Gerätewart erhält für die Wartung und Pflege der Fahrzeuge eine monatliche Entschädigung in Höhe von 150,00 Euro. Die Satzung tritt am 01.05.2023 in Kraft. Die Satzung kann im Internet unter www.amt-buechen.eu sowie in der Amtsverwaltung eingesehen werden.

Amt Büchen - Der Amtsvorsteher - gez. Voß

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