Amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters (Bürgermeisterwahl Büchen)

|   Gemeinde Büchen

Amtliche Bekanntmachung über Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Büchen

 

Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Büchen gibt bekannt, dass die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg die vorgelegten Unterlagen der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Büchen vom 04.06.2023 geprüft und für gültig erklärt hat.

Das am 12.06.2023 bekannt gegebene endgültige Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters ist damit gemäß § 83 Abs. 2 GKWO bestätigt.

Büchen, den 20.07.2023                                      Gemeinde Büchen
                                                                             Der Gemeindewahlleiter

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