Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Büchen gibt bekannt, dass die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg die vorgelegten Unterlagen der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Büchen vom 04.06.2023 geprüft und für gültig erklärt hat.
Das am 12.06.2023 bekannt gegebene endgültige Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters ist damit gemäß § 83 Abs. 2 GKWO bestätigt.
Büchen, den 20.07.2023 Gemeinde Büchen
Der Gemeindewahlleiter