Amtliche Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Büchen

|   Gemeinde Büchen

Aufgrund der §§ 4, 47 d und 47e der Gemeindeordnug von Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Büchen vom 27.02.2024 die Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates erlassen. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und wird erstmalig für den im Jahr 2024 zu bestellenden Seniorenbeirat angewendet. Die Satzung finden Sie hier!

Amt Büchen - Die Amtdirektorin -

Zur Artikel-Übersicht