Amtliche Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Büchen

|   Gemeinde Büchen

Hauptsatzung der Gemeinde Büchen
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 10.10.2023 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Herzogtum Lauenburg folgende Hauptsatzung für die Gemeinde Büchen erlassen:

hier: Bekanntgabe der Hauptsatzung der Gemeinde Büchen mit Gültigkeit zum 01.01.2024

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