Die Gemeinde Langenlehsten hat die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Langenlehsten beschlossen.
Sie tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2022 in Kraft.
Die Satzung kann im Internet unter www.amt-buechen.eu sowie in der Amtsverwaltung eingesehen werden.
Gemeinde Langenlehsten -Der Bürgermeister- gez. Koring
Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Langenlehsten
| Amt Büchen