Bekanntmachung der Gemeinde Büchen

|   Amt Büchen

1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Frachtweg/Schlickweg“ für das Gebiet: „Westlich der Straße Emmerwinkel und südlich der Straßen Emmerwinkel und Roggenschlag“

hier: Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Entwurfs nach

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Büchen hat in seiner Sitzung am 29.09.2021 beschlossen, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Frachtweg/Schlickweg“ für das Gebiet: „Westlich der Straße Emmerwinkel und südlich der Straßen Emmerwinkel und Roggenschlag“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB abgesehen.

Ziel der Planung ist die Zahl der zulässigen Wohneinheiten pro Doppelhausscheibe für den Geltungsbereich der Änderung zu erweitern.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Frachtweg/Schlickweg“ ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Der vom Bau-, Wege- und Umweltausschuss in der Sitzung am 29.09.2021 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Frachtweg/Schlickweg“ für das Gebiet: „Westlich der Straße Emmerwinkel und südlich der Straßen Emmerwinkel und Roggenschlag“ und die Begründung liegen in der Zeit vom 16.11.2021 bis zum 17.12.2021 in der Gemeindeverwaltung Büchen, im Bürgerhaus, Amtsplatz 1, 21514 Büchen, Zimmer 2.11, während folgender Zeiten: montags dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und dienstags zusätzlich von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr, sowie nach telefonischer Vereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.amt-buechen.eu/Verwaltung & Politik/Städteb. Konzepte/Bauleitpläne“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Weiterhin sind die auszulegenden Unterlagen in BOB-SH (Bauleitplanung Online-Beteiligung SH) unter „https://bob-sh.de“ eingestellt.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, per E-Mail an info@gemeinde-buechen.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Ergänzend zu dieser Bekanntmachung ist der Text dieser amtlichen Bekanntmachung ein-schließlich Übersichtsplan auch im Internet unter „www.amt-buechen.eu/Verwaltung & Politik/Amtl. Bekanntmachungen“ am 04.11.2021 einzusehen.

Büchen, den 02.11.2021       (L.S.)          Gemeinde Büchen
                                                                        Der Bürgermeister
                                                                        gez. Uwe Möller

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