Amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über die Ablehnung der Wahl und das Nachrücken einer Gemeindevertreterin

Die am 14.05.2023 gewählte Gemeindevertreterin der Gemeinde Büchen, Frau Gitta Neemann-Güntner, Kandidatin der SPD, hat gemäß § 37 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) durch schriftliche Erklärung vom 18.05.2023 die Wahl abgelehnt. Als Nachfolger für die ausgeschiedene Gemeindevertreterin rückt nach vorliegender Liste der SPD auf Grund des § 44 (1) GKWG Frau Nadine Satzel nach.

Ich stelle hiermit das Nachrücken des o.g. Nachfolgers gem. § 44 (3) GKWG fest.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes binnen eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter Einspruch nach § 38 GKWG einlegen und gegen die Feststellung der Vertretung binnen zwei Wochen Klage gem. § 40 GKWG beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig erheben. (§ 44 Abs. 3 GKWG).

 

Büchen, den 01.06.2023 Gemeinde Büchen

Der Gemeindewahlleiter

gez. Uwe Möller

 

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