Amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters (Kommunalwahl)
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeindewahl am 14. Mai 2023 in den Gemeinden des Amtes Büchen
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2023 folgende
unmittelbaren Wahlvorschläge (I) und Listenwahlvorschläge (II)
zugelassen. Diese Wahlvorschläge werden hiermit bekannt gemacht (§ 25 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG), §§ 31 Abs. 1, 87 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)).
Büchen, den 24.03.2023
Gemeinde Büchen
Der Gemeindewahlleiter