Amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters für die Gemeinde Roseburg
| Gemeinde Roseburg
Es wird hiermit gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes i.V.m. § 67 Gemeinde- und Kreiswahlordnung festgestellt, dass für die gewählte Gemeindevertreterin Frau Friederike Pavel (SPD), Herr Andreas Kossowski nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Roseburg gemäß § 38 GKWG Einspruch einlegen und gegen die Feststellung der Vertretung Klage nach § 40 GKWG erheben. Die neue Vertreterin bleibt im Amt, bis über den Einspruch oder die Klage unanfechtbar entschieden ist.
Büchen, den 14.11.2023
Gemeinde Büchen
Der Gemeindewahlleiter