Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Tramm für das Gebiet: "Südlich der Dorfstraße, entlang der rückwärtigen Grenze der westlichen Bebauung entlang der Rosenstraße gebildet aus den Flurstücken Nr. 44/4, 137 und 138 der Flur 3 der Gemarkung Tramm"
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)