Amtliche Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Müssen

|   Gemeinde Müssen

Amtliche Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Müssen

 

Die Gemeinde Müssen hat in ihrer Sitzung am 07.03.2024 die Benutzungsordnung für das Naturerlebnisbad Müssen beschlossen. Die Benutzungsordnung tritt zum 01.05.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 22.05.20218 außer Kraft. Die Benutzungsordnung kann im Internet unter www.amt-buechen.eu sowie in der Amtsverwaltung eingesehen werden.

 

Amt Büchen

Die Amtsdirektorin

 

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