Amtliche Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Göttin

|   Gemeinde Göttin

Die Gemeinde Göttin hat in ihrer Sitzung am 19.12.2023 die Satzung über die Erhebung von Abgaben und Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Göttin beschlossen. Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Göttin vom 14.12.2000 (Beitrags- und Gebührensatzung) einschließlich der Änderungssatzungen in der Fassung der 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Göttin vom 04.02.2021 in der jeweils gültigen Fassung außer Kraft. Die Satzung kann im Internet unter www.amt-buechen.eu sowie in der Amtsverwaltung eingesehen werden.

Amt Büchen - Der Amtsvorsteher - gez. Schmidt

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