Hauptsatzung der Gemeinde Büchen
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 10.10.2023 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Herzogtum Lauenburg folgende Hauptsatzung für die Gemeinde Büchen erlassen:
hier: Bekanntgabe der Hauptsatzung der Gemeinde Büchen mit Gültigkeit zum 01.01.2024