Amtliche Bekanntmachung des Amtes Büchen

Aufgrund des §24 a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 112), zuletzt geändert durch Gestz vom 27.10.2023 (GVOBI. Schl.-H. S. 514) und der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern vom 29. März 2023 (GVOBI. Schl.-H. S. 215) und der Landesverodnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen vom 13. April 2023 (GVOBI. Schl.-H. S. 225), wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss vom 21.03.2024 die neue Entschädigungssatzung beschlossen. 
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung finden Sie hier!

Amt Büchen - Die Amtdirektorin -

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