Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Büchen

|   Amt Büchen

Bebauungsplan Nr. 65 „Ecke Möllner Straße / Parkstraße“ der Gemeinde Büchen für das Gebiet: „Östlich der Möllner Straße, südlich der Wohnbebauung Möllner Straße Nr. 128 und 128b, westlich der Bahnlinie Lübeck – Lüneburg und nördlich der Wohnbebauung Möllner Straße Nr. 124, beidseitig der Parkstraße“ und 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Büchen durch Berichtigung

hier: a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

b) Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

nach § 3 Abs. 1 BauGB

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Büchen hat in seiner Sitzung am 08.02.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 65 „Ecke Möllner Straße / Parkstraße“ für das Gebiet: „Östlich der Möllner Straße, südlich der Wohnbebauung Möllner Straße Nr. 128 und 128b, westlich der Bahnlinie Lübeck – Lüneburg und nördlich der Wohnbebauung Möllner Straße Nr. 124, beidseitig der Parkstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.

Ziel der Planung ist es, die nördliche Teilfläche des Plangebietes als Mischgebiet festzusetzen sowie auf der südlichen Fläche des Plangebietes eine wohnbauliche Nachverdichtung in Form eines Allgemeinen Wohngebietes planungsrechtlich zu ermöglichen.

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65 „Ecke Möllner Straße / Parkstraße“ ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

b) Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

In der Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses am 08.11.2021 wurden der Vorentwurf sowie die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Ecke Möllner Straße / Parkstraße“ und die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Berichtigung gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 65 „Ecke Möllner Straße / Parkstraße“ sowie die Begründung und die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Berichtigung liegen in der Zeit vom 13.01.2022 bis zum 28.01.2022 in der Gemeindeverwaltung Büchen, im Bürgerhaus, Amtsplatz 1, 21514 Büchen, Zimmer 2.11, während folgender Zeiten: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und dienstags zusätzlich von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr, sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer: 04155 / 8009-241 (Frau Edler), zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Aktuell ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung bei Betreten des Bürgerhauses erforderlich.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-buechen.eu/Verwaltung & Politik/Städteb. Konzepte/Bauleitpläne eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Weiterhin sind die auszulegenden Unterlagen in BOB-SH (Bauleitplanung Online-Beteiligung SH) unter bob-sh.de eingestellt.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, per E-Mail an info@gemeinde-buechen.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Ergänzend zu dieser Bekanntmachung ist der Text dieser amtlichen Bekanntmachung einschließlich Übersichtsplan auch im Internet unter „www.amt-buechen.eu/Verwaltung & Politik/Amtl. Bekanntmachungen“ am 05.01.2022 einzusehen.

Büchen, den 03.01.2022             (L.S.)               Gemeinde Büchen
                                                                            Der Bürgermeister
                                                                            gez. Uwe Möller

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