Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Büchen

|   Amt Büchen

Widmung von Gemeindestraßen

für den öffentlichen Verkehr in der Gemeinde Büchen

Die Gemeindevertretung Büchen hat in Ihrer Sitzung am 30.11.2021 beschlossen, einen Teilbereich der nachstehend aufgeführte Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG), in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S 631, 2004 S. 140) zuletzt geändert durch Artikel 85 und 86 der Landesverordnung vom 12.10.05 (GOVBl. Schl.-H. S 487) als Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a dem öffentlichen Verkehr zu widmen.


„Ladestraße“ mit den Flurstücken tlw. 583 (1.451 qm), tlw. 584 (424 qm) der Flur 3 in der Gemarkung Pötrau

Die Widmung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 2 StrWG öffentlich bekannt gegeben.
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Büchen – Der Bürgermeister -, Amtsplatz 1, 21514 Büchen erhoben werden.

Büchen, 18.01.2022         LS           Gemeinde Büchen

                                                        gez. Uwe Möller
                                                        Der Bürgermeister

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