Amtsdirektor oder Amtsdirektorin im Amt Büchen – Gesucht zum 01.01.2024

Das Amt Büchen, im Kreis Herzogtum Lauenburg, sucht zum 01.01.2024 eine geeignete Person für die Stelle eines

Amtsdirektors oder Amtsdirektorin (m/w/d).

Das Amt Büchen umfasst aktuell mehr als 15.200 Einwohner und Einwohnerinnen, die sich in 15 amtsangehörigen Gemeinden zusammengefunden haben. Das Amtsgebiet liegt im Süden Schleswig-Holsteins und im Einzugsgebiet der Metropolregion Hamburg. Die Amtsverwaltung sitzt dabei in der Gemeinde Büchen und übt von dort aus ihre Verwaltungstätigkeiten aus. Neben den Gemeinden fallen noch zwei Schulverbände in den Zuständigkeitsbereich. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Internetpräsenz unter www.amt-buechen.eu.

Der Amtsdirektor oder die Amtsdirektorin wird durch den Amtsausschuss für die Dauer von sechs Jahren gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit ernannt. Die Besoldung richtet sich dabei nach der Kommunalbesoldungsordnung Schleswig-Holstein. Die Einstufung erfolgt aktuell im Sinne des § 6 Nr. 3 KomBesVO in die Besoldungsgruppe B3.
Der Amtsdirektor oder die Amtsdirektorin versteht sich als Leitungsorgan der Verwaltung und ist der Dienstvorgesetzte von zurzeit etwa 60 Beschäftigten der Amtsverwaltung. Dabei wird die Verwaltung in eigener Zuständigkeit geleitet, während die Ziele und Grundsätze des Amtsausschusses beachtet werden. Zugleich fällt die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der anfallenden Aufgaben, die Organisation und die Erledigung von Geschäftsgängen der Verwaltung in den Zuständigkeitsbereich.
Gesucht wird eine engagierte, zielstrebige, innovative und verantwortungsbewusste und zugleich entscheidungsfreudige Person, welche zudem mit Verhandlungsgeschick und sicherem Auftreten überzeugen kann. Ferner wird in jedem Fall eine mehrjährige Erfahrung in Führungs- und Leitungspositionen im öffentlichen Dienst, vorzugweise Kommunalverwaltung, vorausgesetzt, welche zeitgleich durch Konfliktfähigkeit und ein hohes Maß an Belastbarkeit ergänzt wird. Überdies sind Kenntnisse und Erfahrungen im kommunalen Verfassungsrecht, Verwaltungs- und Ordnungsrecht sowie im doppischen Haushaltsrecht, Vergaberecht und Bauleitplanungsrecht wünschenswert.
Interessierte Personen müssen in der Lage sein, eine Amtsverwaltung effizient, bürgernah und dienstleistungsorientiert zu führen. Zugleich gilt es, die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sowie die Verbandsvorstehenden zielführend und engagiert zu beraten und zu unterstützen, deren politische Beschlüsse umzusetzen sowie das Amt strategisch weiterzuentwickeln. Es wird eine Fahrerlaubnis der Klasse B vorausgesetzt.

Wählbar ist, wer
1.    die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und
2.    die für dieses Amt erforderliche fachliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzt.

Nachfolgend möchten wir darauf hinweisen, dass es sich bei der Befähigung über einen Nachweis zur Einsatzfähigkeit innerhalb des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes handelt. Gleichwertige Qualifikationen sind entsprechend zugelassen.
Für weitere Informationen steht Ihnen der Amtsvorsteher Herr Voß unter Telefonnummer 04155/ 3874 zur Verfügung. Interessierte Bewerber senden ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 12.03.2023 an das Amt Büchen. Die Wahl findet voraussichtlich am 06.07.2023 statt.

Amt Büchen, Der Amtsvorsteher,
Personalverwaltung, Amtsplatz 1, 21514 Büchen
personalstelle@gemeinde-buechen.de

 

 

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