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Inhalte · Darstellung · Konzept

Amt Büchen 
- Die Amtsdirektorin -
Amtsplatz 1
21514 Büchen
Tel. 04155/8009-0
Fax. 04155/8009-999 
E-Mail: info@amt-buechen.eu
Homepage: https://www.amt-buechen.eu

Das Amt Büchen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch die Amtsdirektorin des Amtes Büchen. Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 Medienstaatsvertrag:
Frau Tanja Volkening
- Die Amtsdirektorin -
Amtsplatz 1
D-21514 Büchen

Rechtliche Hinweise
Der Inhalt und die Darstellung dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen und sonstige Nutzung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen, Bildwerken oder Grafiken bedürfen, soweit nicht anders vermerkt, der vorherigen Zustimmung des Amtes Büchen. Die Nutzung sämtlicher Informationen und das sonstige mit den Daten zusammenhängende Tun, Dulden oder Unterlassen unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort ist Büchen, Gerichtsstand ist Schwarzenbek. Layout und Gestaltung des Angebots insgesamt sowie seiner einzelnen Elemente sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für die redaktionellen Beiträge im Einzelnen sowie ihre Auswahl und Zusammenstellung. Weiterverwendung und Vervielfältigung sind nur zu privaten Zwecken gestattet. Veränderungen daran dürfen nicht vorgenommen werden, die Quelle ist kenntlich zu machen. Eine öffentliche Verwendung des Angebots darf nur mit Zustimmung des Urhebers erfolgen. Ausgenommen hiervon sind die offiziellen Informationen und Mitteilungen des Amtes Büchen. Pressemitteilungen und Bekanntmachungen sind dem Inhalt nach von jedermann frei und ohne besondere Genehmigung weiter verwendbar. Fotos und Grafiken dürfen jedoch ohne die besondere Genehmigung des Amtes Büchen nicht verwendet werden. Einzelne Inhalte können spezielle Urheberrechtsvermerke enthalten, die zu beachten sind.

Hinweis zur Problematik von externen Links
Das Amt Büchen ist gemäß § 5 Abs.1 Mediendienste-Staatsvertrag für die »eigenen Inhalte«, die er zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise (»Links«) auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den Querverweis des Amtes Büchen insofern »fremde Inhalte« gemäß § 5 Abs.1 zur Nutzung bereit, die in dieser Weise so gekennzeichnet sind: [LINK]. Für diese »fremden Inhalte« ist er nur dann verantwortlich, wenn er von ihnen (d.h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Dies ist nicht immer sofort möglich: Bei »Links« handelt es sich stets um dynamische Verweisungen. Das Amt Büchen hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Das Amt Büchen ist aber nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die er in seinem Angebot verweist, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Erst wenn er feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem er einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird er den Verweis auf dieses Angebot aufheben, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist. Die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird dadurch beeinflusst, dass auch nach Unterbindung des Zugriffs von der Homepage des Amtes Büchen von anderen Servern aus auf das rechtswidrige oder strafbare Angebot zugegriffen werden kann. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten externen Links und für alle Inhalte fremder Seiten, zu denen in der Präsentation von www.amt-buechen.eu sichtbare Banner, Buttons und sonstige Verweise führen.

Gewährleistung
Das Amt Büchen ist durch regelmäßige Aktualisierung bemüht, für die Richtigkeit und Aktualität aller in dieser Web-Seite enthaltenen Informationen und Daten zu sorgen. Für etwaige Satzfehler sowie für die Richtigkeit und Aktualität der Eintragungen übernimmt das Amt Büchen jedoch keine Gewähr oder Haftung. Das Amt Büchen haftet auch nicht für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, die auf Grund von Informationen entstehen, die auf dieser Website bereitgehalten werden. 

Grundsätzliche Hinweise zur Kommunikation per E-Mail
Hier ein paar Hinweise und Regeln, die Sie bei der Kommunikation per E-Mail beachten sollten: E-Mails ähneln den Postkarten der Briefpost. Auch Unbefugte können Sie ggf. lesen. Ob Sie der Gemeindeverwaltung Büchen per E-Mail schreiben, liegt allein bei Ihnen. Bis auf Weiteres dürfen wir Ihnen aber nur bei sehr allgemeinen Fragen per E-Mail antworten. Sie möchten sicherlich nicht, dass Unbefugte aus der Antwort der Gemeindeverwaltung Einblick in Ihre persönlichen, sozialen oder steuerlichen Verhältnisse nehmen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass eine ggf. erforderliche Antwort auf Ihre Fragen und Anträge weiterhin auf dem üblichen Weg (z.B. durch Telefonanruf oder Briefpost) erfolgen muss. Außerdem können auch aus technischen Gründen nicht in allen Fällen eingehende E-Mails elektronisch beantwortet werden. Bitte geben Sie daher für diese Zwecke in Ihrer E-Mail Ihre vollständige Anschrift und Ihre Telefon- sowie ggf. Telefaxnummer an. Eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation ist derzeit mit der Gemeindeverwaltung Büchen nicht möglich. Sie können eine Vielzahl von Schreiben und Anträgen per E-Mail an die Gemeindeverwaltung Büchen senden. Beachten Sie jedoch, dass das Zustellungsrisiko, insbesondere bei fristwahrenden Schreiben, bei Ihnen liegt. Nicht zulässig per E-Mail ist die Übersendung von Anträgen, Erklärungen und anderen Schriftstücken, wenn eine eigenhändige Unterschrift vom Gesetz vorgesehen ist (z.B. Widersprüche) oder wenn absolute Sicherheit über den Einsender bestehen muss (z. B. Anträge auf Schülerfahrkarten, auf Unterhaltsvorschuss, bei der Mitteilung einer Bankverbindung für Erstattungszwecke oder der Erteilung einer Einzugsermächtigung). Die auf diesen Seiten genannten E-Mail-Adressen sind also nicht geeignet, der Gemeindeverwaltung Büchen rechtswirksame Erklärungen, Schriftsätze, Rechtsbehelfe etc. zu übermitteln. Benutzen Sie hierzu bitte den Postweg oder die Versendung mittels Telefax (04155/8009-999). Die Gemeindeverwaltung Büchen ist aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, eingehende E-Mails grundsätzlich wie normale Briefpost zu behandeln. Sie können also durch die Kommunikation per E-Mail keine wesentlich beschleunigte Erledigung Ihres Anliegens erwarten. Die Beschleunigung durch den Wegfall von Postlaufzeiten bleibt Ihnen allerdings erhalten.


Technische und gestalterische Umsetzung

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