Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Langenlehsten

|   Gemeinde Langenlehsten

Die Gemeinde Langenlehsten hat die Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Langenlehsten zur Deckung der Kosten der Mitgliedschaft in den Gewässerunterhaltungsverbänden Hellbach-Boize und Delvenau-Stecknitzniederung vom 14.11.2005 am 14.12.2022 beschlossen. Sie tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2023 in Kraft. Die Satzung kann im Internet unter www.amt-buechen.eu sowie in der Amtsverwaltung eingesehen werden.

Amt Büchen – Der Amtsvorsteher- gez. M. Voß

 

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