Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Gudow

|   Amt Büchen

Die Gemeinde Gudow hat den 9. Nachtrag zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB) der Gemeinde Gudow beschlossen.

Sie tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2022 in Kraft.
Die Satzung kann im Internet unter www.amt-buechen.eu sowie in der Amtsverwaltung eingesehen werden.

Gemeinde Gudow -Die Bürgermeisterin- gez. S. Kelling

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