Amtliche Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Gudow

|   Amt Büchen

4. Änderung des Flächennutzungsplanes und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 „Teil des Ortsteiles Kehrsen“ für das Gebiet: „Ortsteil Kehrsen, östlich der Kastanienallee, südwestlich der Straße Grotn Felln“ der Gemeinde Gudow

hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 12 BauGB

Die von der Gemeindevertretung Gudow in der Sitzung am 16.12.2021 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 „Teil des Ortsteiles Kehrsen“ für das Gebiet: „Ortsteil Kehrsen, östlich der Kastanienallee, südwestlich der Straße Grotn Felln“ der Gemeinde Gudow und die Begründungen mit Umweltberichten liegen in der Zeit vom

24.02.2022 bis einschließlich 25.03.2022

in der Amtsverwaltung Büchen, im Bürgerhaus, Zimmer 2.11, Amtsplatz 1, 21514 Büchen während folgender Zeiten montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 04155/8009-241 (Frau Edler) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Aktuell ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung bei Betreten des Bürgerhauses erforderlich.

Das Vorhaben wird wie folgt umschrieben:

 - Errichtung von zwei Gebäuden zur betrieblichen Erweiterung des bestehenden IT-Unternehmens
   und Aufstellung von Klimageräten zur Kühlung der Rechner

 - Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Deckung des Strombedarfs des IT-Unternehmens
   sowie Errichtung einer Trafostation

 - Herstellung einer Stellplatzanlage für die Mitarbeiter des IT-Unternehmens

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

(1) Landschaftsplan der Gemeinde Gudow (September 2000)
(2) Begründungen einschließlich Umweltberichte zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
      und zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 „Teil des Ortsteiles Gudow“ der Gemeinde Gudow
      (Ing.-Ges. Gosch & Priewe mbH,  Bad Oldesloe / BBS Büro Greuner-Pönicke, Kiel, 30.11.2021)
(3) Faunistische Potenzialanalyse, Artenschutzprüfung (BBS Büro Greuner-Pönicke, Kiel, 15.11.2021)
(4) Lageplan Bestand Biotoptypen und Einzelbäume (BBS Büro Greuner-Pönicke, Kiel, 08.10.2021)
(5) Lageplan Maßnahmen und Grünordnung (BBS Büro Greuner-Pönicke, Kiel, 08.10.2021)
(6) Baugrunduntersuchung (BFB Büro für Bodenprüfung GmbH, Lüneburg, Februar 2021)
(7) Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung
      gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:
    -  Kreis Herzogtum Lauenburg vom 11.03.2021,
    -  NABU Mölln vom 16.02.2021,
    -  NABU Schleswig-Holstein vom 20.02.2021,
    -  Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize vom 18.02.2021,
    -  Archäologisches Landesamt SH vom 31.01.2021,
    -  Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 09.02.2021.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Die ausgelegten Unterlagen enthalten folgende Arten umweltrelevanter Informationen nach
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit sowie zu folgenden Punkten:
   • in (2), (7)
   • Beschreibung und Bewertung der Nutzungsstrukturen, insbesondere in Bezug auf die dörfliche Struktur und
     das Wohnumfeld,
   • Bewertung der Erheblichkeit der Planung, insbesondere in Bezug auf die Bereitstellung von
     Bauland / Gewerbe,
   • Aussagen zur baulichen Nutzung sowie zum sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern und
     zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen sowie zur Biologischen Vielfalt und zu Schutzgebieten, insbesondere zu folgenden Punkten:
   • in (1), (2), (3), (4), (5), (7)
   • Beschreibung und Bewertung der Flächennutzung sowie zur Biotoptypenausstattung und zur Wertigkeit
     des Plangebietes,
   • Aussagen zu planungsrelevanten Tierarten, insbesondere geschützten Arten nach
     § 44 BNatSchG, v.a. Vögel und Fledermäuse sowie Bewertung der Erheblichkeit der Planungen im Sinne
     des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG, inkl. Aussagen zur Erheblichkeit des Lebensraumverlustes und
     der Störwirkungen sowie der daraus abgeleiteten erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung
     artenschutzrechtlicher Konflikte,
   • Bewertung der Erheblichkeit nach § 30 BNatSchG für geschützte Biotope, insbesondere in Bezug auf Knick,
     Kleingewässer und Allee,
   • Bewertung der Erheblichkeit im Sinne der Eingriffsregelung nach §§ 13/14 BNatSchG, Vorgaben zur
     Eingriffsvermeidung und -minimierung sowie zur Ermittlung von Eingriff und Ausgleich, Definition von
     Ausgleichsflächen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Fläche, insbesondere zu folgenden Punkten:
   • in (1), (2), (6), (7)
   • Beschreibung und Bewertung des Bodenzustands und der derzeitigen Flächennutzung,
   • Bewertung der Erheblichkeit der Planung, insbesondere in Bezug auf die Nutzungsveränderung,
     Überbaubarkeit, Flächenversiegelung und Flächenverbrauch,
   • Aussagen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen sowie zur Ermittlung von Eingriff und 
     Ausgleich (in Kombination mit den Schutzgütern Tiere und Pflanzen).

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser, insbesondere zu folgenden Punkten:
   • in (1), (2), (6), (7)
   • Beschreibung und Bewertung von Grund- und Oberflächengewässern,
   • Bewertung der Erheblichkeit der Planung, insbesondere in Bezug auf Versickerung und Ableitung /
     Rückhaltung von Niederschlagswasser,
   • Aussagen zur Nutzung des Kleingewässers als Retentionsraum und Bewertung der Maßnahmen
     im Sinne des Biotopschutzes nach § 30 BNatSchG.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft, insbesondere zu folgenden Punkten:
   • in (1), (2)
   • Beschreibung und Bewertung der klimatischen und lufthygienischen Gegebenheiten,
   • Bewertung der Erheblichkeit der Planung in Bezug auf das lokale Klima,
   • Bewertung der Planung im Sinne des Klimaschutzes sowie zur Nutzung der regenerativen Energien,
   • Aussagen zu lokalklimatischen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Landschaft und Landschaftsbild, insbesondere zu folgenden Punkten:
   • in (1), (2), (7)
   • Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustandes unter Berücksichtigung des Ortsrandes und
     der Erholungsnutzung,
   • Beschreibung und Bewertung der Erheblichkeit, insbesondere unter Berücksichtigung von Eingrünung
     und Einsehbarkeit der Landschaft sowie der visuellen Veränderung des Ortsrandes,
   • Aussagen zu Abweichungen vom Landschaftsplan und Bewertung in Bezug auf die Planung.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstigen Sachgütern, insbesondere zu folgenden Punkten:
   • in (2), (7)
   • Beschreibung und Bewertung des Bestandes, insbesondere Aussagen zu archäologischen Kulturdenkmalen,
     archäologischen Interessengebieten und möglichen Bodendenkmalen,
   • Bewertung der Erheblichkeit der Planung sowie Aussagen zum Umgang bei möglichen Funden.

Prognose über die Gesamtentwicklung des Gebietes bei Umsetzung der Planung sowie Berücksichtigung der schutzgutbezogenen Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
   • in (2)

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-buechen.eu/Verwaltung & Politik/Städteb. Konzepte/Bauleitpläne eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Weiterhin sind die auszulegenden Unterlagen in BOB-SH (Bauleitplanung Online-Beteiligung SH) unter „https://bob-sh.de“ eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, per E-Mail an info@gemeinde-buechen.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn das Amt Büchen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird bei der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Ergänzend zu dieser Bekanntmachung ist der Text dieser amtlichen Bekanntmachung einschließlich Übersichtspläne auch im Internet unter www.amt-buechen.eu/Verwaltung & Politik/Amtl. Bekanntmachungen am 15.02.2022 einzusehen.

Büchen, den 11.02.2022                       Amt Büchen
… …                                     (L.S.)            Der Amtsvorsteher
                                                                   gez. Martin Voß

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