Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Göttin

|   Amt Büchen

Die Gemeinde Göttin hat die Satzung zur 2. Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Göttin zur Deckung der Kosten der Mitgliedschaft in dem Gewässerunterhaltungsverband Hellbach-Boize vom 03.11.2005 am 15.12.2021 beschlossen.

Sie tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2022 in Kraft.
Die Satzung kann im Internet unter www.amt-buechen.eu sowie in der Amtsverwaltung eingesehen werden.

Gemeinde Göttin -Der Bürgermeister- gez. K.-H. Finnern

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