Bekanntmachung des Amtes Büchen 31.12.2020
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Gudow für das Gebiet: „Südlich der Straße Promenade und westlich der Seestraße“, nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 13 BauGB
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Gudow in der Sitzung am 03.12.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 für das Gebiet: „Südlich der Straße Promenade und westlich der Seestraße“ und die Begründung liegen vom 11.01.2021 bis zum 12.02.2021 in der Amtsverwaltung Büchen, im Bürgerhaus, Zimmer 2.11, Amtsplatz 1, 21514 Büchen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Aufgrund der derzeitigen Lage im Hinblick auf die Ausbreitung des Corona-Virus und die damit verbundenen Empfehlungen, Sozialkontakte auf ein Minimum zu reduzieren, bietet die Amtsverwaltung Büchen derzeit keine regulären Öffnungszeiten an.
Eine Einsichtnahme in die ausgelegten Bauleitplanunterlagen ist jedoch nach telefonischer Abstimmung unter der Telefonnummer 04155/8009-241 (Frau Edler) oder unter der Zentrale 04155-8009-0 montags, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr gegeben.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-buechen.eu eingestellt und über den digitalen Atlas Nord des Landes-Schleswig-Holstein zugänglich. Weiterhin sind die auszulegenden Unterlagen in BOB-SH (Bauleitplanung Online-Beteiligung SH) unter „https://bob-sh.de“ eingestellt.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, per E-Mail an info@gemeinde-buechen.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Ergänzend zu dieser Bekanntmachung ist der Text dieser amtlichen Bekanntmachung einschließlich Übersichtsplan auch im Internet unter www.amt-buechen.eu am 31.12.2020 einzusehen.
Büchen, den 29.12.2020 (L.S.) Amt Büchen
Der Amtsvorsteher
gez. Martin Voß