Bekanntmachung der Gemeinde Büchen 16.10.2019
Widmung von Plätzen
für die Öffentlichkeit in der Gemeinde Büchen
Die Gemeindevertretung Büchen hat in Ihrer Sitzung am 24.09.2019 beschlossen, das nachstehend aufgeführte Spielplatz im Neubaugebiet „Großer Sandkamp“ gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG), in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S 631, 2004 S. 140) zuletzt geändert durch Artikel 85 und 86 der Landesverordnung vom 12.10.05 (GOVBl. Schl.-H. S 487) als Platz im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 4c der Öffentlichkeit zu widmen.
„Spielplatz Kimbern-Weg“ der Flur 1 mit dem Flurstück 365 in der Gemarkung Pötrau
Die Widmung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 2 StrWG öffentlich bekannt gegeben. Gegen die Widmung dieses Platzes ist der Widerspruch zulässig. Er wäre innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab gerechnet schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Büchen, Amtsplatz 1, 21514 Büchen zu erheben.
Büchen, 09.10.2019 (LS) Gemeinde Büchen
gez. Uwe Möller
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Der Bürgermeister