Wahlbekanntmachung Europawahl 2019 16.05.2019
Wahlbekanntmachung der Gemeinde Büchen und des Amtes Büchen
1. Am 26.05.2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die
Wahl zum Europäischen Parlament
statt. Die Wahl dauert von 08.00 bis18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde Büchen ist in 5 Wahlbezirke, die Gemeinde Gudow in 2 Wahlbezirke eingeteilt.
Die anderen amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Büchen (Besenthal, Bröthen, Fitzen, Göttin, Güster, Klein Pampau, Langenlehsten, Müssen, Roseburg, Schulendorf, Siebeneichen, Tramm, Witzeeze) bilden je einen Wahlbezirk.
Die Wahlräume werden wie folgt eingerichtet:
Gemeinde |
Wahlbezirk Nr. |
Bezeichnung des Wahlbezirks |
Bezeichnung des Wahlraums |
Besenthal |
01 |
Besenthal |
Dörphuus |
Bröthen |
01 |
Bröthen |
Dorfgemeinschaftshaus, Alte Dorfstr. |
Büchen
|
01 |
Büchen 01 |
Bürgerhaus, Amtsplatz 1, Raum E.11 |
02 |
Büchen 02 |
AWO-Haus, Friedegart-Belusa-Str. 14 |
|
03 |
Büchen 03 |
Schule Büchen, Schulweg, Raum A 116, Eingang A1 |
|
04 |
Büchen 04 |
Schule Büchen, Schulweg, Raum A 142, Eingang A1 |
|
05 |
Büchen 05 |
Sportlerheim, Möllner Str. 61 |
|
Fitzen |
01 |
Fitzen |
Möller’s Gasthof, Dorfstraße 14 |
Göttin |
01 |
Göttin |
Feuerwehrgerätehaus, Dorfstraße 11 |
Güster |
01 |
Güster |
Egge’s Gasthof, Hauptstraße 25 |
Gudow
|
01 |
Gudow 01 |
Landhaus Hartz, Kaiserberg 1 |
02 |
Gudow 02 |
Landgasthof Meincke, Kastanienallee 6-8, OT Kehrsen |
|
Klein Pampau |
01 |
Klein Pampau |
Gemeindezentrum, Grüner Weg 13 |
Langenlehsten |
01 |
Langenlehsten |
Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 29a |
Müssen |
01 |
Müssen |
Schule Müssen, Zum Sportplatz 2 |
Roseburg |
01 |
Roseburg |
Feuerwehrgerätehaus, Trammer Weg 2 |
Schulendorf |
01 |
Schulendorf |
Feuerwehrgerätehaus, Birkenallee |
Siebeneichen |
01 |
Siebeneichen |
Feuerwehrgerätehaus, Kanalstraße |
Tramm |
01 |
Tramm |
Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 11a |
Witzeeze |
01 |
Witzeeze |
Kulturzentrum, Dorfstraße 16 |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 15.04.2019 bis zum 05.05.2019 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in 21514 Büchen, Amtsplatz 1 (Bürgerhaus), Sitzungssaal zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis- oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmenabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt
oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Hilfsmittel (Stimmzettelschablonen) für Blinde und Schwerbehinderte werden durch den Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V. (0451/4085080 (BSVSH, info@bsvsh.org) angeboten.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeigeführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Büchen, den 16.05.2019
Gemeinde Büchen Amt Büchen
Der Bürgermeister Der Amtsvorsteher
Uwe Möller Martin Voss