Es wird hiermit gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes i.V.m. § 67 Gemeinde- und Kreiswahlordnung festgestellt, dass für die gewählte Gemeindevertreterin Frau Nadja Schmidt der Kommunalen Wählergruppe Güster, Frau Astrid Kiehn nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Büchen gemäß § 38 GKWG Einspruch einlegen und gegen die Feststellung der Vertretung Klage nach § 40 GKWG erheben. Der neue Vertreter bleibt im Amt, bis über den Einspruch oder die Klage unanfechtbar entschieden ist.
Büchen, den 20.12.2021 Gemeinde Büchen
Der Gemeindewahlleiter