Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Müssen

|   Amt Büchen

Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Müssen für das Gebiet: „Ortszentrum, nördlich Dorfstraße / K29, Dorfstraße 11 + 13, Flurstücke 1/2 + 19/2, Flur 3, Gemarkung Müssen-Dorf“

Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13b BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Müssen hat in ihrer Sitzung am 24.11.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 14 für das Gebiet: „Ortszentrum, nördlich Dorfstraße / K29, Dorfstraße 11 + 13, Flurstücke 1/2 + 19/2, Flur 3, Gemarkung Müssen-Dorf“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen, da der Bebauungsplan nach § 13b BauGB auch Wohnnutzungen auf Außenbereichsflächen begründet.

Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB abgesehen.

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes zur Schaffung von Wohnbauflächen im Rahmen einer innerörtlichen Nachverdichtung und städtebaulichen Neuordnung.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Müssen für das Gebiet: „Ortszentrum, nördlich Dorfstraße / K29, Dorfstraße 11 + 13, Flurstücke 1/2 + 19/2, Flur 3, Gemarkung Müssen-Dorf“ ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 24.11.2021 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Müssen für das Gebiet: „Ortszentrum, nördlich Dorfstraße / K29, Dorfstraße 11 + 13, Flurstücke 1/2 + 19/2, Flur 3, Gemarkung Müssen-Dorf“ und die Begründung liegen in der Zeit vom 20.12.2021 bis zum 04.02.2022 in der Amtsverwaltung Büchen, im Bürgerhaus, Zimmer 2.11, Amtsplatz 1, 21514 Büchen während folgender Zeiten: montags – freitags außer mittwochs von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und dienstags zusätzlich von 14.30 Uhr – 17.30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen, da der Bebauungsplan nach § 13b BauGB auch Wohnnutzungen auf Außenbereichsflächen begründet.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind dennoch verfügbar:
   • Landschaftsplan Müssen
   • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
   • Faunistische Potenzialeinschätzung und Artenschutzuntersuchung
   • Geotechnische Beurteilung Dorfstraße 11
   • Geotechnische Beurteilung Dorfstraße 13
   • Entwässerungskonzept mit Anlagen

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.amt-buechen.eu /Verwaltung & Politik/Städteb. Konzepte/Bauleitpläne“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Weiterhin sind die auszulegenden Unterlagen in BOB-SH (Bauleitplanung Online-Beteiligung SH) unter „https://bob-sh.de“ eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, per E-Mail an info@gemeinde-buechen.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Ergänzend zu dieser Bekanntmachung ist der Text dieser amtlichen Bekanntmachung ein-schließlich Übersichtsplan auch im Internet unter „www.amt-buechen.eu /Verwaltung & Politik/Amtl. Bekanntmachungen“ am 09.12.2021 einzusehen.

Büchen, den 07.12.2021         (L.S.)         Amt Büchen
                                                                  Der Amtsvorsteher
                                                                  gez. Martin Voß

Zur Artikel-Übersicht