Bekanntmachung des Amtes Büchen 17.06.2022

|   Amt Büchen

Das Amt Büchen hat seine 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Die Satzung kann in der Amtsverwaltung sowie im Internet unter www.amt-buechen.eu eingesehen werden. Der Haushaltsplan und die dazugehörenden Anlagen können beim Amtsvorsteher oder beim Amt Büchen, Bürgerhaus, Amtsplatz 1, 21514 Büchen, Finanzabteilung, jeweils während der Dienststunden, eingesehen werden.

 

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