Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Müssen

|   Amt Büchen

Gemeinde Müssen

Die Gemeinde Müssen hat in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Müssen (Straßenbaubeitragssatzung) beschlossen. Sie tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung liegt zur Einsicht im Bürgerhaus in Büchen oder unter www.amt-buechen.eu aus.
Amt Büchen, Der Amtsvorsteher, gez. Voß

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