Bekanntmachung der Gemeinde Büchen

|   Amt Büchen

Bebauungsplan Nr. 56 „Alten- und Pflegeheim Am Bahndamm“ für das Gebiet: „Westlich der Wohnbebauungen Am Bahndamm Nr. 18 – 22 sowie Brunnenplatz Nr. 1 – 3, nördlich der bestehenden Waldfläche Am Bahndamm, östlich der Bahnlinie Hamburg – Berlin und südlich des Regenrückhaltebeckens am Harten-Leina-Weg“

hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Büchen hat in seiner Sitzung am 31.05.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 56 „Alten- und Pflegeheim Am Bahndamm“ für das Gebiet: „Westlich der Wohnbebauungen Am Bahndamm Nr. 18 – 22 sowie Brunnenplatz Nr. 1 – 3, nördlich der bestehenden Waldfläche Am Bahndamm, östlich der Bahnlinie Hamburg – Berlin und südlich des Regenrückhaltebeckens am Harten-Leina-Weg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.

Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für die Errichtung eines Alten- und Pflegeheimes.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 56 „Alten- und Pflegeheim Am Bahndamm“ ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

In der Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses am 29.09.2021 wurden der Vorentwurf und die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Alten- und Pflegeheim Am Bahndamm“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 56 „Alten- und Pflegeheim Am Bahndamm“ sowie die Begründung liegen in der Zeit vom 16.11.2021 bis zum 30.11.2021 in der Gemeindeverwaltung Büchen, im Bürgerhaus, Amtsplatz 1, 21514 Büchen, Zimmer 2.11, während folgender Zeiten: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und dienstags zusätzlich von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr, sowie nach telefonischer Vereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.amt-buechen.eu/ Verwaltung & Politik/Städteb. Konzepte/Bauleitpläne“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Weiterhin sind die auszulegenden Unterlagen in BOB-SH (Bauleitplanung Online-Beteiligung SH) unter „https://bob-sh.de“ eingestellt.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, per E-Mail an info@gemeinde-buechen.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Ergänzend zu dieser Bekanntmachung ist der Text dieser amtlichen Bekanntmachung ein-schließlich Übersichtsplan auch im Internet unter „www.amt-buechen.eu/Verwaltung & Politik/Amtl. Bekanntmachungen“ am 04.11.2021 einzusehen.

Büchen, den 02.11.2021          (L.S.)              Gemeinde Büchen
                                                                        Der Bürgermeister
                                                                        gez. Uwe Möller

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