Bekanntmachung der Gemeinde Büchen

|   Amt Büchen

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Büchen für das Gebiet: „Grundstücke Am Steinautal Nr. 54 – 66 (nur gerade Hausnummern), Schlesienweg Nr. 7 – 15 (nur ungerade Hausnummern), Schlesienweg Nr. 12 – 20 (nur gerade Hausnummern) und Memelweg Nr. 11 – 14“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Büchen hat in seiner Sitzung am 06.09.2021 beschlossen, für das Gebiet: „Grundstücke Am Steinautal Nr. 54 – 66 (nur gerade Hausnummern), Schlesienweg Nr. 7 – 15 (nur ungerade Hausnummern), Schlesienweg Nr. 12 – 20 (nur gerade Hausnummern) und Memelweg Nr. 11 – 14“ die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen, weil die Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.

Das Planungsziel ist die wohnbauliche Nachverdichtung in diesem Bereich.

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Ergänzend zu dieser Bekanntmachung ist der Text dieser amtlichen Bekanntmachung einschließlich Übersichtsplan auch im Internet unter „www.amt-buechen.eu/Verwaltung & Politik/Amtl. Bekanntmachungen“ am 19.01.2022 einzusehen.

Büchen, den 17.01.2022            (L.S.)         Gemeinde Büchen
                                                                            Der Bürgermeister
                                                                            gez. Uwe Möller

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