Es wird hiermit gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes i.V.m. § 67 Gemeinde- und Kreiswahlordnung festgestellt, dass für die gewählte Gemeindevertreterín Frau Petra Bachnick der CDU Witzeeze, Herr Sven-Olaf Nielsen nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Büchen gemäß § 38 GKWG Einspruch einlegen und gegen die Feststellung der Vertretung Klage nach § 40 GKWG erheben. Der neue Vertreter bleibt im Amt, bis über den Einspruch oder die Klage unanfechtbar entschieden ist.
Büchen, den 29.11.2021 Gemeinde Büchen
Der Gemeindewahlleiter