Amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters für die Gemeinde Müssen
| Gemeinde Müssen
Es wird hiermit gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes i.V.m. § 67 Gemeinde- und Kreiswahlordnung festgestellt, dass für den gewählte Gemeindevertreter Herrn Thomas Hackbarth (SPD), Herr Hans-Werner Lange nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Müssen gemäß § 38 GKWG Einspruch einlegen und gegen die Feststellung der Vertretung Klage nach § 40 GKWG erheben. Der neue Vertreter bleibt im Amt, bis über den Einspruch oder die Klage unanfechtbar entschieden ist.
Büchen, den 26.09.2022
Gemeinde Büchen
Der Gemeindewahlleiter