Amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters für die Gemeinde Bröthen

|   Gemeinde Bröthen

Es wird hiermit gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes i.V.m. § 67 Gemeinde- und Kreiswahlordnung festgestellt, dass für den gewählten Gemeindevertreter Herrn Günther Kleeschulte der Wählergruppe Wählergemeinschaft Bröthen, Frau Birgit Jenkel nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Büchen gemäß § 38 GKWG Einspruch einlegen und gegen die Feststellung der Vertretung Klage nach § 40 GKWG erheben. Der neue Vertreter bleibt im Amt, bis über den Einspruch oder die Klage unanfechtbar entschieden ist.

Büchen, den 24.05.2022                                         
Gemeinde Büchen
Der Gemeindewahlleiter

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