Amtliche Bekanntmachung des Amtes Büchen für die Gemeinde Bröthen

|   Amt Büchen

Beschluss der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bröthen für das Gebiet: „Nördlich der Büchener Straße, südwestlich im Anschluss an den Bebauungsplan Nr. 4, Ortsausgang Richtung Büchen“

Die Gemeindevertretung Bröthen hat in der Sitzung am 27.10.2021 die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bröthen für das Gebiet: „Nördlich der Büchener Straße, südwestlich im Anschluss an den Bebauungsplan Nr. 4, Ortsausgang Richtung Büchen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 tritt mit Beginn des 11.02.2022 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung dazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Büchen, im Bürgerhaus, Amtsplatz 1, in 21514 Büchen, Zimmer 2.11, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der Bebauungsplan und die Begründung ins Internet unter der Adresse „www.amt-buechen.eu/Verwaltung & Politik/Städteb. Konzepte/Bauleitpläne“ eingestellt.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt Büchen geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Amt Büchen unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Bröthen ist gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch Berichtigung angepasst worden. Der berichtigte Plan kann ebenfalls in der Amtsverwaltung Büchen wie oben angegeben eingesehen werden; ebenso können Auskünfte über den Inhalt gegeben werden.

Ergänzend zu dieser Bekanntmachung ist der Text dieser amtlichen Bekanntmachung einschließlich Übersichtsplan auch im Internet unter der Adresse „www.amt-buechen.eu/Verwaltung & Politik/Amtl. Bekanntmachungen“ am 10.02.2022 einzusehen.


Büchen, den 08.02.2022                          Amt Büchen
                                               (L.S.)             Der Amtsvorsteher
                                                                     gez. Martin Voß

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