Amtliche Bekanntmachung der Gewässerunterhaltungsverbände des Kreises Herzogtum Lauenburg

|   Amt Büchen

Bekanntmachung Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung
Gemäß § 41 (1) des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) und § 35 des Wassergesetzes des
Landes Schleswig-Holstein (LWG) in den jeweils gültigen Fassungen kündigen hiermit die
Gewässerunterhaltungsverbände des Kreises Herzogtum Lauenburg an, dass sie ab sofort bis zum Ende des
Jahres innerhalb ihrer Verbandsgebiete die nötigen Unterhaltungsarbeiten an den im Gewässerverzeichnis
ausgewiesenen Gewässern II. Ordnung durchführen werden.

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