Neue Landesförderung für private Klimaschutzmaßnahmen startet am 16.1.2023

Bürgerinnen und Bürger können beim Land Schleswig-Holstein Förderung für Balkonkraftwerke und Heizungssysteme mit erneuerbaren Energien beantragen.
Das Programm läuft bis Ende 2026, die Maßnahmen dürfen bei Antragstellung noch nicht begonnen sein. Beantragt wird über die Webseite https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/umwelt-naturschutz/klimaschutz/klimaschutz_node.html

Folgende Förderung kann beantragt werden:
•    Photovoltaik-Balkonanlagen: bis zu 200 €
•    Wärmepumpen: bis zu 2000 Euro
•    Solarkollektoranlagen: bis zu 900 Euro
•    Biomasseheizungen: bis zu 900 Euro
•    Anschluss an ein Wärmenetz: bis zu 500 Euro.

Maximal 50 Prozent der Gesamtkosten sind förderfähig. Bei Photovoltaik-Balkon-Anlagen muss zur Antragstellung bei Mietern bereits eine Genehmigung zur Installation des Vermieters vorliegen.

 

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