Gartenabfälle dürfen nicht verbrannt werden

Bereits im Juni 2021 hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) eine novellierte Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen herausgegeben. Seit Längerem ist es also nicht mehr gestattet, Gartenabfälle zu verbrennen. Pflanzliche Abfälle aus Hausgärten müssen entweder als Kompost- oder Mulchmaterial im eigenen Garten verwertet oder über die Biotonne entsorgt werden.

 

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